Zuteilung von Geldauflagen
Die Zuweisung von Geldauflagen (Bußgeldern) ist für die Arbeit der Sepsis Stiftung eine wichtige Unterstützung. Dank dieser Zuwendungen können wir uns für eine bessere Prävention, Behandlung und Nachsorge von Sepsis einsetzen. Durch unsere Arbeit wollen wir die Bevölkerung sowie das medizinisch-pflegerische Fachpersonal und die Gesundheitspolitik aufklären und für die Erkrankung Sepsis sensibilisieren.
Selbstverständlich garantieren wir als gemeinnützige Organisation eine satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichten uns:
Selbstverständlich garantieren wir als gemeinnützige Organisation eine satzungsgemäße Verwendung der
Zuweisungen und verpflichten uns:
Information für Zahlungspflichtige
Überweisen Sie Geldauflagen (‚Bußgeld‘) ausschließlich auf das dafür vorgesehene Sonderkonto:
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
IBAN: DE91 8305 3030 0018 0521 26
BIC: HELADEF1JEN
Nutzen Sie bitte nicht unser Online-Spendenformular.
Geben Sie bitte bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an.Änderungen Ihrer Zahlung verhandeln Sie bitte ausschließlich mit Ihrer Behörde.
Wir weisen pflichtgemäß darauf hin, dass es sich nicht um eine Spende im Sinne des § 10b EstG handelt, sondern dass die Zuwendung aufgrund einer Geldauflage im Strafverfahren geleistet wird.