Zustiftungen

 

Spenden in das Vermögen einer Stiftung nennt man Zustiftung

 

Ihren Aufgaben kann die Sepsis-Stiftung dauerhaft und nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht werden. Deswegen sind Zustfitungen – neben Spenden – von großer Bedeutung.

Zustiftungen

Ihr Ansprechpartner

+49 157 815 538 65

peter.nissen-hahn@sepsis-stiftung.de

Peter Nissen-Hahn
Leiter Fundraising

Was ist eine Zustiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte verwendet werden. Je größer das Stiftungsvermögen ist, desto höher fallen die Erträge aus, die ausgeschüttet werden. Gleichzeitig muss das Stiftungskapital im Wert erhalten bleiben.

Somit könnte die Stiftung längerfristig aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens finanziert werden, vollkommen unabhängig vom Spendenaufkommen oder eingeworbenen Projektmitteln.

Wie kann ich eine Zustiftung machen?

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt das Wort „Zustiftung“, ansonsten muss der Betrag als Spende gebucht werden!

Unser Konto für Zustiftungen:

Konto: Sepsis-Stiftung
IBAN: DE79 8305 3030 0018 0292 56
BIC: HELADEF1JEN

Auf die Zuwendungsbestätigung hat die Zustiftung keinen Einfluss. Sie wird wie bei einer gewöhnlichen Spende ausgestellt. Bei Zustiftungen bis zu einer Höhe von 300 Euro gilt Ihr Überweisungsträger als Nachweis für das Finanzamt.

Wie hoch muss eine Zustiftung sein?

Zustiftungen können, genau wie Spenden, in jeglicher Höhe der Sepsis-Stiftung zufließen. Auch kleinere Beträge sind willkommen.

Steuerliche Vorteile

Besonders bei höheren Summen oder auch bei Erbschaften bringt das Stiften hohe steuerliche Vorteile. Durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen für Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen, auch an Stiftungen, steuerlich privilegiert.

Weitere Informationen vom Bundesverband Deutscher Stiftungen