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Ihr letzter Wille kann Leben retten – Testament für die Sepsis Stiftung
Warum sollte ich ein Testament erstellen?
Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, zum Ausdruck zu bringen, was Ihnen persönlich besonders wichtig ist. Neben Familienangehörigen und geliebten Menschen können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie die Sepsis Stiftung unterstützen. Ihr Vermächtnis kann dazu beitragen, lebenswichtige Aufklärungsarbeit zu leisten und die medizinische Forschung zur Sepsis zu fördern.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge
Falls Sie kein Testament erstellen, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Erbberechtigt sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie, je nach Konstellation, Kinder oder weitere Verwandte. Mit einem Testament haben Sie jedoch die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge zu ändern und gezielt festzulegen, wer Ihren Nachlass erhalten soll. In bestimmten Fällen steht engen Angehörigen dennoch ein gesetzlicher Pflichtteil zu.
Mit einem Vermächtnis Gutes tun
Anstatt die Sepsis Stiftung als Erbin einzusetzen, können Sie durch ein Vermächtnis auch nur einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses weitergeben. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag oder um einzelne Gegenstände wie ein Fahrzeug, Schmuck oder Kunstobjekte handeln. Auch Wertpapierdepots oder Forderungen können vermacht werden. Im Unterschied zu Erben haben Vermächtnisnehmer nur einen rechtlichen Anspruch auf die ihnen zugedachten Vermögenswerte, ohne Gesamtrechtsnachfolger zu sein.
Die Sepsis Stiftung im Testament bedenken
Wenn Sie die Arbeit der Sepsis Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies in Ihrem Testament festlegen. Da sich die Stiftung ausschließlich durch Spenden, Fördermittel und Nachlässe finanziert, sind wir für jede Zuwendung dankbar. Alle Nachlassgelder werden ausnahmslos und ohne Abzug von Erbschaftssteuern für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung verwendet. Sie können bestimmen, ob Ihr Vermögen für Forschungsförderung, Aufklärungsarbeit oder direkte Unterstützung von Betroffenen genutzt wird.
Häufig gestellte Fragen zur Testamentserstellung:
Sie können die Sepsis Stiftung als Erbin benennen oder ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung festlegen. Dies kann ein bestimmter Geldbetrag oder ein Sachwert sein. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
Die Sepsis Stiftung kann Ihnen allgemeine Informationen zur Testamentserstellung geben und Ihnen helfen, den richtigen Weg für Ihre individuellen Wünsche zu finden. Rechtliche Beratung kann durch einen Notar oder Fachanwalt erfolgen.
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie testierfähig sind. Dies kann durch ein neues Testament oder eine Ergänzung (Kodizill) erfolgen.
Ja, Ihr Testament tritt erst mit Ihrem Tod in Kraft. Bis dahin können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen.
Ja, Sie können festlegen, dass Ihr Nachlass für einen bestimmten Zweck innerhalb der Stiftung genutzt wird, z. B. für die medizinische Fachberatung von Betroffenen und ihren Angehörigen, der Forschung oder Aufklärung.
Die Sepsis Stiftung ehrt ihr Vermächtnis und kann – falls gewünscht – eine namentliche Erinnerung in geeigneter Form bewahren. Sprechen Sie uns gerne an, um Ihre Wünsche zu besprechen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
In der Regel erfährt die Sepsis-Stiftung von Ihrem letzten Willen, wenn uns das Nachlassgericht das eröffnete Testament übersendet. Gerne können Sie uns aber auch vorab informieren, wenn sie planen der Sepsis-Stiftung einen Teil Ihres Vermögens zu hinterlassen.
Die Sepsis-Stiftung verfügt über qualifiziertes Personal, das sich jedem einzelnen Nachlass ausführlich widmet und alle notwendigen Schritte in die Wege leitet.
Ihre Vorstellungen und Wünsche haben höchste Priorität. Deshalb nehmen wir uns gerne Zeit, um mit Ihnen alles Notwendige zu besprechen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.