Testament & Nachlass

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Testament so zu gestalten, dass Sie über Ihr eigenes Leben hinaus etwas Dauerhaftes und Sinnvolles bewirken.

Wenn Sie frühzeitig über die Regelung Ihres Nachlasses nachdenken, können Sie in aller Ruhe und selbstbestimmt entscheiden, dass ihr Vermögen einem gemeinnützigen Zweck und der Förderung gesellschaftlich relevanter Ziele dient.

Ihr Erbe in guten Händen: Die Verwendung Ihres Nachlasses

Bedenken Sie mit Ihrem Nachlass Ihre Lieben und vielleicht auch eine gemeinnützige Organisation wie die Sepsis Stiftung. Unser Ziel ist es, sowohl die Allgemeinbevölkerung als auch medizinisches Personal über Sepsis aufzuklären. Nur wenn die Krankheit rechtzeitig erkannt und als Notfall behandelt wird, haben Betroffene eine Überlebenschance. Weiterhin beraten wir Betroffene und Angehörige in allgemeinen und medizinischen Fragen. Einen dritten Schwerpunkt bildet politische Lobbyarbeit: Wir setzen uns für die Umsetzung eines nationalen Aktionsplans gegen Sepsis ein und wir unterstützen medizinische Forschung zu besserer Diagnostik und Behandlung von Sepsis.

Hinterlassen Sie etwas für einen guten Zweck

Gestalten Sie Ihr Testament so, dass es Gutes bewirkt. Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Sepsis Stiftung unterstützen Sie nachhaltig den Kampf gegen Sepsis.

Als Erbe

Setzen Sie die Sepsis Stiftung als Vollerben ein. In diesem Fall übertragen Sie Ihren gesamten Nachlass an die Stiftung, die sich zuverlässig um alle bürokratischen Angelegenheiten und Ihre individuellen Wünsche kümmert.

Als Miterbe

Benennen Sie die Sepsis Stiftung als Miterben neben anderen Personen, die Ihnen am Herzen liegen. In Ihrem Testament bestimmen Sie, wie der Nachlass aufgeteilt wird.

Durch ein Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis können Sie der Sepsis Stiftung einen bestimmten Teil Ihres Vermögens zukommen lassen, während der restliche Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

In der Regel erfährt die Sepsis-Stiftung von Ihrem letzten Willen, wenn uns das Nachlassgericht das eröffnete Testament übersendet. Gerne können Sie uns aber auch vorab informieren, wenn sie planen der Sepsis-Stiftung einen Teil Ihres Vermögens zu hinterlassen.

Die Sepsis-Stiftung verfügt über qualifiziertes Personal, das sich jedem einzelnen Nachlass ausführlich widmet und alle notwendigen Schritte in die Wege leitet.

Ihre Vorstellungen und Wünsche haben höchste Priorität. Deshalb nehmen wir uns gerne Zeit, um mit Ihnen alles Notwendige zu besprechen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Peter Nissen-Hahn

Stellvertretender Geschäftsführer
Leitung Fundraising & Digitale Kummunikation

Beratung für Betroffene
Tel.: 0800 737 7479
beratung@sepsis-stiftung.de

Gemeinsam Sepsis erkennen und Leben retten.