Kondolenzspenden, Testament, Nachlass

Über den Tod hinaus Gutes tun. Mit Ihrem Testament oder Nachlass Leben retten – Gemeinsam gegen Sepsis

Worüber Sie sich hier informieren können:
• Erbschaften und Nachlasspenden
• Trauerspenden

Die Sepsis-Stiftung im Testament bedenken

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Testament so zu gestalten, dass Sie über Ihr eigenes Leben hinaus etwas Dauerhaftes und Sinnvolles bewirken.

Wenn Sie frühzeitig über die Regelung Ihres Nachlasses nachdenken, können Sie in aller Ruhe und selbstbestimmt entscheiden, ob Ihr Vermögen einem gemeinnützigen Zweck und der Förderung gesellschaftlich relevanter Ziele zugutekommen soll.

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, zum Ausdruck zu bringen, was Ihnen persönlich besonders wichtig ist. Neben Familienangehörigen und geliebten Menschen können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie die Sepsis-Stiftung unterstützen. Ihr Vermächtnis kann dazu beitragen, lebenswichtige Aufklärungsarbeit zu leisten und die medizinische Forschung zur Sepsis zu fördern.

Falls Sie kein Testament erstellen, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Wenn Sie die Arbeit der Sepsis-Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies in Ihrem Testament festlegen. Da sich die Stiftung ausschließlich durch Spenden, Fördermittel und Nachlässe finanziert, sind wir für jede Zuwendung dankbar.
Alle Nachlassgelder werden ausnahmslos und ohne Abzug von Erbschaftssteuern für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung verwendet.

Sie können bestimmen, ob Ihr Vermögen für Forschungsförderung, Aufklärungsarbeit oder direkte Unterstützung von Betroffenen genutzt wird.

Möglichkeiten der Umsetzung:

Als Erbe:
Setzen Sie die Sepsis-Stiftung als Vollerben ein. In diesem Fall übertragen Sie Ihren gesamten Nachlass an die Stiftung, die sich zuverlässig um alle bürokratischen Angelegenheiten und Ihre individuellen Wünsche kümmert.

Als Miterbe:

Benennen Sie die Sepsis-Stiftung als Miterben neben anderen Personen, die Ihnen am Herzen liegen. In Ihrem Testament bestimmen Sie, wie der Nachlass aufgeteilt wird.

Durch ein Vermächtnis:

Anstatt die Sepsis-Stiftung als Erbin einzusetzen, können Sie durch ein Vermächtnis auch nur einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses weitergeben. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag oder um einzelne Gegenstände wie ein Fahrzeug, Schmuck oder Kunstobjekte handeln. Auch Wertpapierdepots oder Forderungen können vermacht werden. Im Unterschied zu Erben haben Vermächtnisnehmer nur einen rechtlichen Anspruch auf die ihnen zugedachten Vermögenswerte, ohne Gesamtrechtsnachfolger zu sein.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

In der Regel erfährt die Sepsis-Stiftung vom letzten Willen, wenn das Nachlassgericht das eröffnete Testament übersendet. Gerne können Sie uns auch vorab informieren, wenn Sie erwägen, die Sepsis Stiftung in Ihrem Testament zu berücksichtigen.

Die Abwicklung eines Nachlasses erfolgt mit großer Sorgfalt.

Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche stehen dabei im Mittelpunkt. Für ein vertrauliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kondolenzspenden

Der Schmerz über den Tod eines geliebten Menschen ist grenzenlos. Vielleicht suchen Sie als Hinterbliebene nach einem Weg, Ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen und den Abschied tröstlicher werden zu lassen. Ein Weg kann eine Spende zugunsten der Sepsis Stiftung anstelle von Blumen- oder Kranzspenden sein.

Wir danken Ihnen herzlich, wenn auch Sie sich in dieser schweren Zeit dazu entschließen, unsere wichtige Arbeit durch einen Spendenaufruf zu unterstützen.

Informationen zum Ablauf:
Wenn Sie um Kondolenzspenden auf das Stiftungskonto bitten, empfehlen wir Ihnen für den Trauerbrief und/oder die Todesanzeige folgende Formulierung:
Anstelle freundlich zugedachter Blumen oder Kränze bitten wir im Sinne der/des Verstorbenen um eine Spende an die Sepsis-Stiftung.


Stichwort bei der Überweisung: Im Gedenken an (Name der/des Verstorbenen).

Für die Angehörigen erstellt die Sepsis-Stiftung nach etwa sechs bis acht Wochen eine Danksagung, aus der der Gesamterlös hervorgeht. Aus Datenschutzgründen dürfen die Namen der Spender und die Höhe der Einzelspenden jedoch nicht weitergegeben werden.

Auch in Zeiten der Trauer stehen wir Ihnen zur Seite

Wir begleiten Sie in dieser schwierigen Zeit. Wenden Sie sich gerne an unser Beratungstelefon oder schreiben Sie uns.

Kontakt allgemein
office@sepsis-stiftung.de

Ihre Unterstützung ermöglicht unsere Arbeit für Betroffene und die nachhaltige Reduktion vermeidbarer Sepsis-Todesfälle.

Sepsis-Stiftung
c/o Charité Campus Mitte
Charitéplatz 1
Postfach
10117 Berlin

Möchten Sie unsere Arbeit unterstützen?

Netzwerke:

beratung@sepsis-stiftung.de

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