Spenden
Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit für Betroffene – und unsere Vision: Keine vermeidbaren Todesfälle mehr durch Sepsis!
Was Sie hier tun können:
• Spenden-Möglichkeiten erfahren
• Direkt spenden
Die Sepsis-Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation und kann entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Ihre Spende hilft im Kampf gegen Sepsis. Auch kleine Beiträge helfen, Leben zu schützen!
Jetzt spenden
Sie können über das untenstehende Spendenformular sicher online spenden. Weitere Möglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Erleichterter Spendennachweis bis 300 Euro. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis für das Finanzamt aus. Bei Spenden über 300 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung von der begünstigten Organisation als Nachweis für das Finanzamt nötig. Selbstverständlich bekommen Sie weiterhin eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Spende zugunsten der Sepsis-Stiftung.
Wenn Sie per Überweisung spenden möchten:
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
# IBAN: DE91 8305 3030 0018 0521 26
# BIC: HELADEF1JEN
Nachfolgend finden Sie verschiedene Ideen und Möglichkeiten für Spenden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Unternehmensspenden - Gemeinsam für eine gesunde Zukunft
Die Sepsis-Stiftung setzt sich mit voller Kraft für Aufklärung, Prävention und Forschung ein. Doch um noch mehr zu erreichen, brauchen wir starke Partner an unserer Seite. Ihr Unternehmen kann dazu beitragen, Leben zu retten!


Das vielfältige Engagement der
Sepsis-Stiftung wird nicht zuletzt durch Spenden finanziert. Unternehmen haben so die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zur WHO-Sepsis-Resolution (2017) – „Verbesserung der Prävention, Diagnose und klinischen Behandlung von Sepsis“ und somit 4 der UN-Nachhaltigkeitsziele, mit Schwerpunkt auf SDG 3. zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen zu leisten.
Konkret: Ziel 3 – „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“.
Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende kann Ihr Unternehmen einen direkten Beitrag zur Bekämpfung von Sepsis leisten. Ob als Teil Ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) oder als Spendenaktion im Unternehmen – jede Unterstützung zählt.
Möglichkeiten:
• Einmalige Unternehmensspende
• Anlassspenden (z. B. Jubiläen, Weihnachten)
• Matching-Funds-Programme (Ihr Unternehmen verdoppelt Spenden der Mitarbeitenden)
Anlassspenden
Anlassspenden bieten eine tolle Möglichkeit, um zu einem besonderen Anlass etwas Gutes zu tun.
Eine Anlassspende bietet sich für jedes Ereignis im Leben an: Zum Geburtstag, zur Hochzeit oder auch zum Jubiläum der Firma, es muss nicht immer ein persönlicher Anlass sein. Anstelle von Blumen und Geschenken wird bei den Gästen um Spenden für die Sepsis Stiftung gebeten.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Einladung zur persönlichen Feier nutzen:
Um Ihre Gäste auf die Möglichkeit der Spende aufmerksam zu machen, können Sie die Einladung zur persönlichen Feier nutzen. Auf der Einladung, etwa zum Geburtstag, vermerken Sie oder die bzw. der Beschenkte unter Angabe eines persönlichen Stichwortes auf das Spendenkonto der Sepsis-Stiftung.
Ihre Gäste überweisen unter Angabe des Stichworts ihre Spende direkt auf das Spendenkonto. So haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein zu erfahren, wie viel insgesamt gespendet wurde und können Ihre Gäste an dieser schönen Geste teilhaben lassen. Aus Datenschutzgründen dürfen die Namen der Spender und die Höhe der Einzelspenden jedoch nicht weitergegeben werden.
Eigenes Konto oder Spendenbox:
Spenden können Sie als Gastgeberin oder Gastgeber aber auch selbst sammeln, etwa indem Sie ihr eigenes Konto für die Spenden angeben oder eine Spendenbox aufstellen und den Gästen die Möglichkeit bieten, auch während der Feier zu spenden.
Zuweisung von Geldauflagen
Die Zuweisung von Geldauflagen (Bußgeldern) ist für die Arbeit der Sepsis Stiftung eine wichtige Unterstützung. Dank dieser Zuwendungen können wir uns für eine bessere Prävention, Behandlung und Nachsorge von Sepsis einsetzen. Durch unsere Arbeit wollen wir die Bevölkerung sowie das medizinisch-pflegerische Fachpersonal und die Gesundheitspolitik aufklären und für die Erkrankung Sepsis sensibilisieren.


Selbstverständlich garantieren wir als gemeinnützige Organisation eine satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichten uns:
den Eingang zugewiesener Geldauflagen zu überwachen
Zahlungseingang beziehungsweise Zahlungsverzug sofort zu melden
ein separates Konto für Geldauflagen zu führen
Ihnen über die Verwendung der Geldauflagen zu berichten
die regelmäßigen Rechenschaftspflichten gegenüber Oberlandesgerichten, bei denen wir bundesweit gelistet sind, wahrzunehmen
Ihnen unverzüglich Satzungsänderungen mitzuteilen
sicherzustellen, dass keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Unser Konto für Geldauflagen
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
# IBAN: DE91 8305 3030 0018 0521 26
# BIC: HELADEF1JEN
Information für Zahlungspflichtige:
Überweisen Sie Geldauflagen (‚Bußgeld‘) ausschließlich auf das dafür vorgesehene Sonderkonto:
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
IBAN: DE91 8305 3030 0018 0521 26
BIC: HELADEF1JEN
Nutzen Sie bitte nicht unser Online-Spendenformular. Geben Sie bitte bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Änderungen Ihrer Zahlung verhandeln Sie bitte ausschließlich mit Ihrer Behörde. Wir weisen pflichtgemäß darauf hin, dass es sich nicht um eine Spende im Sinne des § 10b EStG handelt, sondern dass die Zuwendung aufgrund einer Geldauflage im Strafverfahren geleistet wird.
Zustiftungen
Ihren Aufgaben kann die Sepsis-Stiftung dauerhaft und nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht werden. Deswegen sind Zustiftungen – neben Spenden – von großer Bedeutung.
Unser Konto für Zustiftungen
Konto: Sepsis-Stiftung
IBAN: DE79 8305 3030 0018 0292 56
BIC: HELADEF1JEN
Wie hoch muss eine Zustiftung sein?
Zustiftungen können, genau wie Spenden, in beliebiger Höhe erfolgen. Jede Zuwendung – ob groß oder klein – ist willkommen und trägt zur langfristigen Sicherung unserer Arbeit bei. Auch kleinere Zustiftungen stärken das Stiftungskapital und helfen, nachhaltige Unterstützung für unsere Projekte zu gewährleisten.
Wie kann ich eine Zustiftung machen?
Für eine Zustiftung ist es wichtig, dass Sie auf Ihrer Überweisung das Wort „Zustiftung“ vermerken. Ohne diesen Hinweis muss der Betrag als Spende verbucht werden. Jede Zustiftung fließt direkt in das Stiftungskapital und stärkt so unsere langfristige Mission.


Was ist eine Zustiftung?
Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte verwendet werden. Je größer das Stiftungsvermögen ist, desto höher fallen die Erträge aus, die ausgeschüttet werden. Gleichzeitig muss das Stiftungskapital im Wert erhalten bleiben.
Somit könnte die Stiftung längerfristig aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens finanziert werden, vollkommen unabhängig vom Spendenaufkommen oder eingeworbenen Projektmitteln.
Direkt in weiterführende Themen einsteigen?
Ihre Unterstützung ermöglicht unsere Arbeit für Betroffene und die nachhaltige Reduktion vermeidbarer Sepsis-Todesfälle.
Sepsis-Stiftung
c/o Charité Campus Mitte
Charitéplatz 1
Postfach
10117 Berlin
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